Home Sweet Home - Wir haben sie fast alle – Nachbarn! Aber was ist eigentlich in der eigenen Wohnung zu welcher Uhrzeit erlaubt und was nicht? Wir haben die wichtigsten Regeln zusammengefasst.
Ah, es nervt! Nach der Uni oder Arbeit wollt ihr zuhause einfach nur eure Ruhe und dann fangen die Nachbarn über euch damit an zu staubsaugen und nebenan dreht noch einer seine Anlage auf. Der meiste Lärm hätte uns vor zwei Jahren vielleicht noch nicht so gejuckt, aber seit Corona sitzen wir alle natürlich viel mehr zuhause. Fakt ist: Ihr müsst euch nicht alles gefallen lassen.
Gibt es ein einheitliches Gesetz, das sagt: Hier, das sind die Dos and Don'ts unter Nachbarn?
Leider nein, ein einheitliches bundesweites Nachbarschaftsgesetz existiert nicht. Trotzdem gibt es eine Regelung, die euch als Mieter gewisse Rechte sichert, die ihr wiederum auch anderen zugestehen müsst, klar. Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund erklärt das so: "Im Gesetz ist das Recht des Mieters festgelegt, die Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch zu nutzen. Man darf alles machen, was man üblicherweise in einer Wohnung tut: darin leben, darin laufen, Musik hören, Fernsehen schauen, Besuch empfangen. All das, was für eine Wohnnutzung normal ist, das darf der Mieter. Das ergibt sich aus dem Wort 'vertragsgemäßer Gebrauch'."
Man darf nur eben nichts davon übertreiben. Natürlich könnt ihr in eurer Wohnung bohren, staubsaugen, ein Instrument üben - aber eben nicht nachts. Andersherum dürft ihr an dem Punkt auch sagen: Sorry, aber das stört mich! Gerade alles, was Lärm angeht, wird durch das sogenannte Landesimmissionschutzgesetz geregelt. Das Gesetz sagt genau, wann und wie laut ihr sein dürft. Nachtruhe gilt darin beispielsweise zwischen 22 und 6 Uhr. Musik dürft ihr nicht so laut hören, dass sich jemand belästigt fühlt.
Und wenn ihr doch laut seid?
Dann ist das eine Ordnungswidrigkeit und ihr habt im schlimmsten Fall einen Bußgeldbescheid an der Backe.
Ihr habt keine Lust, solch ein Gesetz auswendig zu lernen - woher wisst ihr trotzdem, was erlaubt ist?
Im Grunde ist eure jeweilige Hausordnung euer Best Friend. Darin werden unter anderem Ruhezeiten und generell Verhaltensregeln für alle Leute in eurem Wohnhaus festgelegt.
Dann gibt's aber noch Sachen, bei denen wird's komplizierter, wenn ich jetzt zum Beispiel an Kinderlärm oder Hundegebell denke.
Was Hundebellen angeht, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund, dass es überhaupt kein Ding ist, wenn der manchmal bellt. Aber: "Wenn ich meinen Hund den ganzen Tag allein in der Wohnung sitzen lassen und er den ganzen Tag jault, geht das natürlich zu weit. Das muss der Nachbar nicht hinnehmen. Da kann er sich im Zweifel auch an den Vermieter wenden und ihn bitten, Einfluss zu nehmen."
Bei Kinderlärm habt ihr wiederum praktisch keine Chance euch zu beschweren. Kinderlärm gehört laut Gesetz zur kindlichen Entfaltung und ist damit zumutbar. Trotzdem hat Jutta Hartmann auch hier einen ganz einfachen Tipp: Nett eure Nachbarn ansprechen, wenn euch etwas stört, und zusammen eine Lösung suchen.
Eigentlich ist es ganz einfach: Nehmt einfach Rücksicht aufeinander! Wenn ihr aber genau wissen wollt, was ihr euch im Wohnhaus erlauben dürft bzw. eure Nachbarn - checkt die Hausordnung. Da seid ihr immer auf der sicheren Seite.
Kommentar
Hier kannst Du einen Kommentar verfassen.