Digitale Gewalt - Was sind Cybermobbing und Hate Speech eigentlich?
Cybermobbing und Hate Speech sind Formen digitaler Gewalt. Digitale Gewalt ist nichts anderes als die Herabsetzung, Belästigung, Diskriminierung, soziale Isolation oder Nötigung anderer Menschen im Internet.
Was ist der Unterschied zwischen Cybermobbing und Hate Speech?
Cybermobbing ist Mobbing im Internet. Gemeint sind damit alle Beleidigungen, Bedrohungen, Bloßstellungen oder Belästigungen von Personen in E-Mails, auf Websites, in Foren, Chats, Communities und sämtlichen sozialen Medien. Meistens werden Betroffene dabei online von anderen Mitmenschen schikaniert, die sie persönlich kennen.
Hate Speech (oder auch Hassrede) geht noch etwas tiefer und richtet sich im Netz gegen Minderheiten oder marginalisierte Menschengruppen, um sie herabzusetzen, sozial zu unterdrücken und aus dem öffentlichen Diskurs zu drängen. Hate Speech umfasst also Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Sexismus, Homophobie und jeden Hass, der auf Intoleranz gründet und menschenverachtend ist.
Digitale und analoge Gewalt
Dass junge Menschen von anderen jungen Menschen durch Mobbing auf dem Schulhof, im Unterricht oder auf dem Heimweg ausgegrenzt werden, ist nicht neu. Aber die Mittel und Wege haben sich in den letzten Jahren zunehmend ins Netz verlagert. Und das ist genauso problematisch.
Denn im Unterschied zu analoger Gewalt kann digitale Gewalt jederzeit und überall stattfinden. Betroffene werden zum Beispiel im eigentlich "sicheren" Zuhause damit konfrontiert und können sich nur schwer davon zurückziehen. Zudem können die verbalen Angriffe oft von einer breiten Öffentlichkeit mitgelesen werden, während die Täter:innen meistens anonym bleiben und ihre Angriffe gezielt planen können. Außerdem ist es oft schwierig, solche diffamierenden Inhalte zu kontrollieren, wieder aus dem Internet zu entfernen oder deren Vervielfältigung zu verhindern.
Dennoch sind Beleidigungen, üble Nachrede oder Verleumdungen in den digitalen Medien genauso strafbar wie im analogen Leben. Ein Beispiel: Die ZDF-Moderatorin Dunja Hayali wehrte sich 2016 juristisch erfolgreich gegen einen Facebook-Nutzer, der sie beleidigt hatte. Das Landgericht Hamburg untersagte dem Beschuldigten jegliche Hasskommentare gegen die Moderatorin. Bei Zuwiderhandlung droht ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
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