- Gewalt und Belästigung
Sexuelle Belästigung, Stalking und häusliche Gewalt können überall passieren: im Job, privat oder von einem völlig fremden Menschen. Aber keiner muss das allein aushalten.
BELÄSTIGUNG
Zweideutige SMS nach Feierabend, die Frage nach sexuellen Vorlieben, Griffe in den Schritt oder immer wieder unangenehm sexualisierende Sprüche – das alles sollte ein Chef, eine Chefin oder ein Kolleg, eine Kollegin nicht tun. Eigentlich selbstverständlich, sollte man meinen.
Doch es passiert nach wie vor. #Metoo ist also lange noch nicht überflüssig - leider. Wenn Ihr auch davon betroffen seid, und nicht wisst, was Ihr tun sollt, findet Ihr hier ein paar Tipps. Zusätzlich gibt es eine Liste von Stellen und Kontakten, die Hilfe anbieten.
An wen Ihr Euch wenden solltet
Wenn Ihr am Arbeitsplatz belästigt werdet, könnt Ihr Kontakt zur Gleichstellungs- oder Frauenbeauftragten Eures Unternehmens aufnehmen. Wenn diese Stelle bei Euch nicht vorhanden ist, dann fragt nach einer Vertrauensperson und/oder Vorgesetzen. Wenn es in Eurem Betrieb niemanden gibt, dem Ihr Euch anvertrauen möchtet oder könnt, dann wendet Euch an die Antidiskriminierungsstelle.
STALKING
Ständige Anrufe, SMS-Terror, Rumlungern vor Eurer Wohnung: All das tangiert unter Umständen bereits den Tatbestand des Stalkings. Erst seit 2007 kann das Belästigen anderer Leute auf Facebook oder im echten Leben mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden.
Opferschutz bis 2017
Selbst wenn in die Wohnungen der Stalking-Opfer eingebrochen wurde, oder wenn sie sexuelle Übergriffe erlebt haben, waren die Opfer bis 2017 in der Beweispflicht. Der "Stalking-Paragraph" griff erst, wenn die Lebensgestaltung des Opfers "schwerwiegend beeinträchtigt" wurde. Darunter fiel unter anderem das Wechseln des Jobs oder gar ein nötiger Umzug, um dem Peiniger zu entgehen.
Mehr Rechte für Opfer
Das war dem damaligen Justizminister Heiko Maas zu lasch. Daher schlug er vor, den Paragrafen 238 des Strafgesetzbuches zu ändern. Seit 2017 kann jeder bestraft werden, der "einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen". Der oder die Stalkende kann also im Idealfall bevor es zum Schlimmsten kommt, bestraft werden. Außerdem dürfen Staatsanwälte keine Verfahren mehr abweisen und dem Opfer eine Privatklage-Möglichkeit beenden.
HÄUSLICHE GEWALT
2018 wurden mehr als 114.000 Frauen Opfer von Gewalt - meistens durch Partner, Ehemänner oder Ex-Partner. Aber Gewalt in Partnerschaften richtet sich auch gegen Männer. 20 Prozent der Fälle von Partnerschaftsgewalt betrifft Männer.
Häusliche Gewalt ist sehr belastend. Doch Ihr müsst nicht alleine dadurch! Für viele Betroffene ist es ein großer Schritt, aktiv zu werden und etwas dagegen zu tun. Falls Ihr betroffen seid und Hilfe oder Beratung braucht: Bei diesen Kontakten findet Ihr Unterstützung.
Hilfe speziell für Männer
Wie gesagt: Männer werden ebenfalls Opfer von häuslicher Gewalt. Auch für sie gibt es spezielle Beratungsangebote und ein Männerhaus.
Auch für Männer, die selbst gewalttätig sind, gibt es Hilfestellen! Wenn jemand merkt, dass er in Beziehungen dazu neigt, Gewalt zu gebrauchen, kann er sich hier beraten lassen.
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